Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bon Goût GmbH
2544 Leobersdorf
Quergasse 4
+ 43 676 42 55 116
catering@bon-gout.at

1.1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Lokalitäten und die CateringLeistungen von der Bon Goût GmbH (nachfolgend Caterer genannt).
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie
vom Caterer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzenden
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer
Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch
eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.2 Warenangebot
Unser umfangreiches Sortiment ist ständigen, und vor allem saisonalen Bedingungen
unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht lieferbar sein, behalten wir
uns einen Austausch, gegen zumindest, gleichwertiger Ware vor. Die angebotenen
Waren und Preise verstehen sich daher freibleibend.
Selbstverständlich ist unser Angebot als Vorschlag zu betrachten, den wir gerne in jeder
von unseren Kunden gewünschten Art und Weise verändern.

1.3 Bestellung und Lieferung
Um die Qualität der Speisen garantieren zu können, ist die endgültige Personenzahl 5
Werktage vor der Veranstaltung schriftlich bekannt zu geben.
Zugesagte Termine werden vom Caterer nur unter der Voraussetzung eines normalen
Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art,
wie z. B. Stromstörungen, entbinden uns von den übernommenen Pflichten.
Eventuelle Beanstandungen der Veranstaltung sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort)
vom Kunden bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt. Für
unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt der Caterer keinerlei Haftung.

1.4 Preise
Alle in Angeboten angegebenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich
Mehrwertsteuer.
Die genannten Preise, insbesondere Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf im
Angebot angeführten Leistungen. Insbesondere die Anmietung von
Veranstaltungsräumen, Zelten oder ähnlichen Raumschaffungsmaßnahmen sind, wenn
nicht ausdrücklich im Angebot erwähnt, nicht im Angebot enthalten – gleiches gilt auch
für eventuelle mit den Räumlichkeiten verbundenen Nebenkosten wie
Abschlagszahlungen an vor Ort ansässige Gastronomie.

1.5 Garantie der teilnehmenden Personen
Das Haus benötigt bei jeder Veranstaltung bei denen Speisen serviert werden, eine
Garantiezahl. Diese ist bei Veranstaltungen bis spätestens 10 Arbeitstage vor
Veranstaltungsbeginn bekanntzugeben.
Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl für die unser Haus alle Vorbereitungen trifft.
Diese Mindestzahl wird dem Veranstalter auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Eine
darüberhinausgehende Personenanzahl wird zusätzlich verrechnet.
Die Personenanzahl die 10 Werktage davor schriftlich bekanntgegeben wurde,
wird ohne Abzug in Rechnung gestellt.
Sollte sich bei einer Pauschalvereinbarung mit fix angenommenen Personenanzahl die
Personenzahl reduzieren, gilt die Pauschalvereinbarung ohne Abzug.
Sofern kein Vertragsmodell mit Veranstaltungsdauer und daran gekoppelten
Mindestzahl und Pauschalvereinbarung vereinbart wurde, gilt das Folgende:
– Der Veranstalter verpflichtet sich, dem Caterer spätestens fünf Werktage vor der
Veranstaltung den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen, anderenfalls
kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.
– Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, so kann der Caterer
zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, außer der
Caterer hat den Grund zu verantworten.

1.6 Stornogebühren
30% des Gesamtbetrages, falls zwischen 16 und 10 Tagen
vor dem Veranstaltungstag storniert wird.
50% Gesamtbetrages, falls zwischen 9 und 6 Tagen
vor Veranstaltungsbeginn storniert wird.
Ab 5 Tagen vor der Veranstaltung verrechnen wir 100% Stornokosten!

1.7 Zahlungsbedingungen
50 % Anzahlung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
Restzahlung laut Rechnungslegung bis 7 Tage nach der Veranstaltung.
Restzahlung laut Rechnungslegung zahlbar bei Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug.
Ohne Anzahlung ist die Rechnung, nach Rechnungslegung sofort fällig,
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung
oder Bemängelung zurückzuhalten. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

1.8 Rechnung
Grundsätzlich wird sämtlicher Schriftverkehr, eingeschlossen jeglicher Art von Dokumenten,
Angebote, Rechnungen und Mahnungen, nur in elektronischer Form per Email/Downloadlink an den
Kunden übermittelt. Der Kunde hat kein Recht auf eine durch den Caterer gedruckte und zugestellte
Fassung der Dokumente. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass Emails des Caterer als
vertrauenswürdig eingestuft werden und nicht durch Spamfilter oder andere Mechanismen
ausgefiltert werden.
Die Rechnung wird zum Tag der Veranstaltung ausgestellt.
Rechnungen sind zahlbar bei Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug.
Bei Änderung der Rechnungsanschrift, weil der Auftraggeber diese falsch angegeben
oder umgeschrieben haben möchte, behaltet sich der Caterer vor diesen
Kostenaufwand mit € 10,00 in Rechnung zu stellen.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnen wir 14% Verzugszinsen
sowie alle Mahn‐ und Inkassospesen.
Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Gültig bis auf Widerruf.

1.9 Datenschutz
Die gespeicherten Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke verwendet
und nicht an Dritte weitergegeben.

1.10 Versicherung
Allfällige Versicherungen hat der Veranstalter selbst abzuschließen.

1.11 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch,
wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt
werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt
und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

1.12 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen dem Caterer und dem
Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das Handelsgericht Wiener Neustadt vereinbart.
Der Caterer ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht
anzurufen.